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Jetzt renovieren und 20% Steuerbonus sichern!
Bis zu 1200 Euro weniger Steuern müssen Sie als Kunden ab dem 01.01.2009 zahlen, wenn Sie uns mit Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen beauftragen.
Denn ab 1.1.2009 wird der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Renovierungsarbeiten für Privathaushalte auf 20 Prozent bei maximalen Ausgaben von 20.000 Euro angehoben. Das bedeutet, dass jährlich bis zu 4.000 Euro Steuern gespart werden können. Für Handwerksleistungen können 20 Prozent auf insgesamt 6000 Euro Lohnkosten abgesetzt werden. Die Steuerersparnis liegt damit bei höchstens 1.200 Euro pro Jahr.
Wer beispielsweise seine Wohnung tapezieren, streichen oder eine Wärmedämmung anbringen lässt, kann bis zu 6.000 Euro reine Lohnkosten geltend machen. Wer von der steuerlichen Förderung profitieren möchte, muss die Leistungen per Banküberweisung bezahlen und die Belege seinem Finanzamt vorlegen. Auch ist es unbedingt erforderlich das Material- und Lohnkosten separat auf der Rechnung ausgewiesen werden. Dies ist bei unseren Rechnungen der Fall.
Ein Beispiel: Wir renovieren Ihre Wohnung für 4000 Euro. Der Anteil der Arbeitskosten beträgt 3000 Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer ergeben sich 3570 Euro. Davon 20 Prozent sind 714 Euro. Diesen Betrag darf der Kunde mit der Steuerschuld verrechnen. Für einen Arbeitnehmer mit einem mittleren Einkommen würde das in der Regel bedeuten, dass er die 714 Euro im Rahmen der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet bekommt.
Gerne fügen wir Ihnen den aktuellen Info-Flyer unserem Angebot bei oder hier zum download pdf.
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